FAQ Finanzierung

Wie viel kostet die Betreuung bei einer qualifizierten Tagespflegeperson?

Wie und wo kann man finanzielle Förderung beantragen?

Eltern können beim Fachbereich Jugend & Familie/ Wirtschaftliche Jugendhilfe einen Antrag auf Leistungen der Kindertagespflege stellen, wenn Sie eine qualifizierte Tagespflegeperson für die Betreuung gefunden haben.

Auf diesen Antrag hin wird eine laufende Geldleistung in Höhe von 7,50 € pro Kind und Betreuungsstunde vom Fachbereich Jugend & Familie/ Wirtschaftliche Jugendhilfe direkt an die Tagespflegeperson gezahlt. Eltern zahlen einen monatlichen Kostenbeitrag an das Jugendamt. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes (unter 3 Jahren oder über 3 Jahren) und dem Betreuungsumfang. Familien mit mehreren Kindern wird Geschwisterrabatt gewährt, auch wenn nur ein Kind aus einer Familie betreut wird!

Eltern, die Hartz IV oder Wohngeld beziehen, sind vom Kostenbeitrag befreit. Geringverdienende können die Befreiung oder Reduzierung beantragen.

Tagespflegepersonen erheben zusätzlich eine private Zuzahlung für ihre Aufwendungen.


Ich habe über ein Internetportal eine Tagesmutter gefunden. Wie finde ich heraus, ob das Jugendamt eine Betreuung durch sie finanziell fördert?

Voraussetzung für die Förderung des Tagespflegeverhältnisses ist, dass die Person als fachlich und persönlich geeignet eingeschätzt wurde.

Im Landkreis Lörrach nehmen die Fachdienste Kindertagespflege zusammen mit dem Fachbereich Jugend & Familie diese Einschätzung vor. Dazu gehören u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs Kindertagespflege und die persönliche Überprüfung vor Beginn der Tätigkeit.

Aufgrund dieser Nachweise erteilt der Fachbereich Jugend & Familie auf Antrag eine Pflegeerlaubnis. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für jede Tagespflegepersonen, die in größerem Umfang Kinder bei sich zuhause betreut.

Lassen Sie sich von der Tagesmutter die Pflegeerlaubnis vorlegen bzw. fragen Sie beim zuständigen Fachdienst Kindertagespflege nach, ob die Person bekannt ist und als geeignet eingeschätzt wurde.


Unsere Tagesmutter hat nicht an einem Qualifizierungskurs teilgenommen und hat keine Pflegeerlaubnis. Können wir trotzdem eine finanzielle Förderung durch das Jugendamt bekommen?

Nein. Die finanzielle Förderung setzt in jedem Fall voraus, dass die Tagespflegeperson qualifiziert und als geeignet eingeschätzt ist – schon ab der ersten Betreuungsstunde.

Tipp: Sprechen Sie mit der Tagesmutter, ob eine nachträgliche Qualifizierung nicht sinnvoll ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Betreuung wird finanziell gefördert. Tagespflegeperson und Eltern profitieren von den Angeboten des Fachdienstes: regelmäßige Fortbildungen und Austausch sowie Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund um die Betreuung. Das sichert die Qualität der Betreuung und kommt Ihren Kindern zugute!


FAQ Qualifizierung

Ich bin neu zugezogen und habe am früheren Wohnort vor einigen Jahren einen Qualifizierungskurs absolviert. Jetzt möchte ich im Landkreis Lörrach als Tagesmutter tätig werden. Was muss ich tun?

Herzlich willkommen! Nehmen Sie Kontakt zu dem Fachdienst Kindertagespflege auf, der für Ihren Wohnort zuständig ist.

Im Gespräch wird geklärt, ob Ihre Qualifizierung den hier üblichen Standards entspricht und ob die Nachweise Ihrer fachlichen und persönlichen Eignung noch aktuell sind. Evtl. müssen einzelne Nachweise erneut erbracht werden. In einem ausführlichen Gespräch wird Ihre Eignung eingeschätzt. Vor Beginn der Tätigkeit findet ein Hausbesuch bei Ihnen statt. Anschließend können Sie beim Fachbereich Jugend & Familie eine Pflegeerlaubnis beantragen und vermittelt werden.

Ich wohne in Rheinfelden und möchte an einem Qualifizierungskurs Kindertagespflege in Lörrach teilnehmen. Geht das?

Die vier Fachdienste im Landkreis führen jährlich Qualifizierungskurse durch. Teilnehmer:innen können den Kursort frei wählen. Nehmen Sie zunächst Kontakt auf zu dem Fachdienst Kindertagespflege, der für Ihren Wohnort zuständig ist und klären Sie in einem Erstgespräch, ob die Tätigkeit als Tagespflegeperson für Sie infrage kommt. Danach können Sie sich am Kursort Ihrer Wahl anmelden.


Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin und möchte jetzt als Tagesmutter arbeiten. Muss ich an einem Qualifizierungskurs Kindertagespflege teilnehmen?

Ja, in verkürztem Umfang. Teilnehmer:innen mit pädagogischer Ausbildung absolvieren mindestens 50 Unterrichtseinheiten. Teilnehmer:innen ohne pädagogische Ausbildung durchlaufen den gesamten Kurs mit 300 Unterrichtseinheiten. Welche Ausbildungs- und Studiengänge als Vorbildung anerkannt werden, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Fachdienst.


Was kostet der Qualifizierungskurs?

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für einen Grundkurs „Erste Hilfe am Kind“ (ca. 50.-€) und das Führungszeugnis (ca. 13.-€) sind selbst zu tragen.


Wird der Grundkurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (Führerschein) auch anerkannt?

Nein. Es wird der Nachweis des Grundkurses „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ verlangt. Im Landkreis Lörrach werden die Kurse über die Familienzentren bzw. direkt von den Hilfsorganisationen (z.B. DRK) angeboten.


Ich nehme am Qualifizierungskurs teil. Ab wann darf ich die ersten Tageskinder aufnehmen?

Wenn 50 Unterrichtseinheiten absolviert wurden und die weiteren Nachweise der persönlichen und räumlichen Eignung erbracht sind, kann eine vorläufige Pflegeerlaubnis beantragt und mit der Betreuung begonnen werden. Die weiteren Kursabschnitte können begleitend zur Tätigkeit absolviert werden.